Gültig für die Geschäftsbereiche Tonstudio und Musik- und/oder Video-Produktion
im Rahmen von Verträgen die zwischen
OIS-RECORDS - A Divison of
OIS - Ostbayerischer Intermedia Service e. K. - Buchenstraße 11 - 94342 Straßkirchen - Deutschland
Handelsregister Straubing / HRA 2280
im Folgenden bezeichnet als "Anbieter"
den in § 2 des Vertrages bezeichneten Kunden
im Folgenden bezeichnet als "Kunde"
Stand 1. August 2023
§ 1 Geltungungsbereich
(1) Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen des Anbieters gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(3) Alle mit dem Anbieter geschlossenen Verträge sind reine Dienstleistungsverträge und beinhalten als solches die vom Kunden in Auftrag gegebene Produktion von Tonträgern und die dazu nötige Arbeit mit dem Künstler und dem künstlerischen Produkt mittels der des Anbieters zugehörigen technischen und personellen Einrichtungen. Die Handhabe dieser Einrichtungen obliegt einzig dem Anbieter. Als solches sind Beanstandungen an Art und Qualität der Dienstleistung auch nur anfechtbar, wenn diese eindeutig auf technische Mängel zurückzuführen sind.
(4) Soweit der Anbieter im Zusammenhang mit diesen Leistungen Hard- oder Software oder sonstige Waren an den Kunden liefert oder sonstige Werk- oder Dienstleistungen erbringt, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für solche Leistungen.
(5) Sind abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Anbieter ausdrücklich akzeptiert wurden.
(7) Spätestens mit Annahme der Lieferungen und Leistungen des Anbieters erkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
(7) Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Leistung des Anbieters, Vertragsabschluß, Bestätigung, Vertragsinhalt und Pflichtinformation
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail, durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder mit der Ausführung des Auftrages durch den Anbieter zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Anbieter alle bereits erbrachten Teilleistungen berechnen.
(2) Der Umfang von Leistungen des Anbieters und die vom Kunden dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden einzelvertraglich zwischen dem Anbieter und dem Kunden festgelegt. Der bindende Einzelvertrag kommt dadurch zustande, daß der Anbieter schriftliche Bestellungen des Kunden durch Übersendung eines gegengezeichneten Vertragsexemplars oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung annimmt. Dies elektronisch kann auch in Form einer E-Mail vollzogen werden.
(3) Studiozeiten bzw. Produktionsdauer eine Titel werden in Einzelverträgen geregelt. Angebote beziehen sich auf eine bestimme Anzahl an Arbeitsstunden oder einem Pauschalangebote pro Titel, oder Tonträger (Bandmaster).
(4) Zur Stundenerfassung führt Anbieter einen Studio Tagesbericht.
(5) Sollte eine Produktion nach der vom Kunden gebuchten Zeit ohne das nachweisliche Verschulden des Auftragnehmers nicht zum Abschluss gebracht werden können, ist der Anbieter nicht verpflichtet die Produktion zum Abschluss zu bringen. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen die auf technische oder terminliche Probleme Dritter wie Sprecher, Darsteller, Musiker, Kopierwerke etc. zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(6) Die Erstellung Auftragsproduktionen (Musik und/oder Video) erfolgen nach den Vorgaben des Kunden. Sind letztere ungenau oder lückenhaft, steht die konkrete Ausgestaltung insoweit im Ermessen des Anbieters.
(7) Soweit der Anbieter kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, ohne hierzu vertraglich verpflichtet zu sein, können diese jederzeit eingestellt werden. Der Kunde kann hieraus keinerlei Minderungs- oder Schadensersatzansprüche herleiten.
(8) Eine Bestellung ist nur erlaubt, wenn der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Bestellung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Nutzung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
§ 3 Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gilt: 30% der Brutto Summe des für die Produktion angestrebten Auftragsvolumens muss vor Produktionsbeginn in bar, per Überweisung, oder PayPal an den Anbieter bezahlt werden. Die Restsumme ist nach Übergabe des kopierfertigen Endprodukts / Masters (CD, USB Stick, Internet Cloud, u.a.) fällig.
(2) Vervielfältigungen, Fotos, GEMA-Gebühren, Grafik- und Layoutarbeiten sowie alle Dienstleistungen die sich nicht auf die reine Audioproduktion beziehen, sind nicht im Auftragsvolumen enthalten und werden separat abgerechnet.
(3) Der Anbieter behält sich das Eigentum an Musikproduktion vor bis zur endgültigen Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Parteien. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Anbieter erworbenen Musikproduktion weiter zu veräußern oder an Dritte in anderer Weise zu übertragen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt eine Pfändung oder eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Kunde den Anbiter sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte und die Nichtübertragbarkeit hinzuweisen.
(4) Alle Preise verstehen sich zusätzlich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
§ 4 Verantwortungsbereich und Pflichen des Anbieters
(1) Einflüsse auf die Aufnahmequalität: Der Anbieter ist nicht für Qualitätsprobleme verantwortlich oder haftbar zu machen, die durch Dritte oder äußere Einflüsse während oder nach der Aufnahme entstehen, insbesondere bei Aufnahmen vor Ort (z.B. Nebengeräusche, knackender Fußboden, hustende Zuschauer, Einstreuungen von Mobilfunk, Gewitter, Verkehrslärm etc.). Dies gilt auch für Studioaufnahmen (z.B. Gewitter etc.).
§ 5 Änderungen des Leistungsangebotes und Aufgabenstellung
1) Bei durch den Kunden veranlassten Änderungen der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen nach Vertragsabschluss (insbesondere auch Erweiterungen und Zusatzleistungen), ist der Anbieter nicht verpflichtet diesen Änderungen zuzustimmen, soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf den Vertrag auswirkt. In diesem Fall hat der Anbieter Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages und eine Anpassung auf eine angemessene Erhöhung der Vergütung und/oder Verschiebung von Terminen.
§ 6 Verantwortungsbereich und Pflichten des Kunden
(1) Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Kunde ist, wer die Durchführung des Auftrages – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d. h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung in Namen und in Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.
(2) Wird ein – schriftlich oder mündlich – vereinbarter Produktionstermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den Kunden abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig.
(3) Erscheint der Auftraggeber nicht zum – schriftlich oder mündlich – vereinbarten Produktionstermins, werden 100% des angestrebten Nettoauftragsvolumens fällig. Dies gilt für alle zwischen Auftraggeber und Tonstudio – schriftlich oder mündlich – vereinbarten Termine, beispielsweise auch Fotosessions, Ortsbegehungen oder Konzerte. Absagen müssen immer und ohne Ausnahmen schriftlich erfolgen.
§ 7. Mitwirken des Kunden / Zusammenarbeit Tonaufnahmen und Musikproduktion
(1) Der Kunde wird den Abieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die notwendige Unterstützung gewähren.
(2) Der Kunde übermittelt dem Anbieter rechtzeitig alle zur Durchführung der Leistung notwendigen Informationen und Daten. Soweit es für die Vertragsdurchführung nützlich oder notwendig ist, unterstützt der Kunde den Anbieter bei der Auftragsdurchführung, indem er im notwendigen Umfang Resourcen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Vertragsgegenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z.B. durch fehlerhafte Prozesse.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise nach, ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass von ihm gelieferte Daten keine Sicherheitsrisiken auf der IT des Anbieters oder eines von ihr beauftragten Dritten darstellen, dass Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind, keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzt werden, alle eventuellen gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen erfüllt sind. Der Anbieter haftet nicht für Rechte Dritter gleich welcher Art an den an den Abieter übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen. Der Kunde garantiert dem Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter insoweit - aufs erste Anfordern - freizustellen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Kosten einer Rechtsverteidigung des Anbieters.
§ 8 Lieferung und Abnahme
(1) Der Anbieter übergibt das fertig gestellte Endprodukts an den Kunden und führt sie im Rahmen der Übergabe nach Möglichkeit vor.
(2) Die Übergabe des kopierfertigen Endprodukts / Masters erfolgt in Form von CD, USB Stick, Digitale Speicherung in der Cloud. Der Erhalt ist vom Kunden zu bestätigen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen des Anbieters unverzüglich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 377, 378 HGB) durch einen qualifizierten Mitarbeiter prüfen zu lassen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Kunden, Fehler festzustellen und zu benennen.
(4) Der Anbiezter ist bereit, den Kunden im Zusammenhang mit der Übergabe auch bei einer Abnahmeprüfung gegen Vergütung nach Aufwand zu unterstützen.
(5) Die Leistungen gelten als vertragsgemäß, sobald nach Ablauf der Prüffrist die Nutzbarkeit der Leistung nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.
(6) Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung überprüft.
§ 9 Urheberrechte, Datenschutz
(1) Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, dem Kunden.
(2) Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag und anderer Aufträge des Auftraggebers oder bis zur gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten Material.
(3) Der Anbieter hält die Regeln des Datenschutzes (nach DSGVO) ein und steht dafür ein, daß alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten.
(4) Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten, also Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, gegebenenfalls Fax- und Telefonnummer werden unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den Europäischen Datenschutzrichtlinien DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG)) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Anbieter benötigt diese Daten zur Abrechnung und Rechnungsstellung. Mit diesen Daten können Ihre Bestellungen verarbeitet und ausgeführt und Sie darüber auf dem Laufenden gehalten werden.
(5) Der Anbieter gibt die personenbezogenen Daten nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden oder ausdrückliche gesetzliche Befugnis oder gesetzliche Verpflichtung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Zahlung beauftragte Bankinstitut, PayPal). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf die notwendigen Daten.
(6) Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und gegebenenfalls Löschung der gespeicherten Daten. Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen ausschließlich auf schriftlichem Wege zu. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Anbieterkennzeichnung.
(7) Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung werden Ihre Daten nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufberwahrungsfristen und Vorschriften gelöscht.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden im Studio, der technischen oder sonstigen Einrichtungen. Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum) sowie technische sowie andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen.
(2) Mitgebrachtes Material: Haftung für mitgebrachtes und beim Anbieter verbliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.
(3) Überlässt der Kunde zur Bearbeitung, Vorführung o. ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Kunden.
(4) Der Anbieter haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Der Anbieter haftet auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. Dies gilt auch für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters.
(5) Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Kunden im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistungen. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise des Kunden als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
§ 11 Rücktrittsrecht
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Audioaufnahmen aus Gründen abzulehnen, die für den Anbieter eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
(2) Der Kunde hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Kunden kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft dem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Anbieters noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
§ 12 Gewährleistung
(1) Dem Kunden ist freigestellt, eine kostenlose Überprüfung der vom Anbieter bearbeiteten Daten oder Kopien auf Ton-Qualität, Laufeigenschaften etc. im Hause und auf der Technik des Anbietes oder mitgebrachten eigenen Technik vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
(2) Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf fremder Technik ergeben, können nur anerkannt werden, wenn dem Anbieter grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
(3) Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Anbieter innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang von Bild- oder Tonaufzeichnungen oder sonstigen Daten schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Gewährleistungs- und / oder Haftungsanspruch.
§ 13 Speicherung von Daten/ Referenzkopien
(1) Der Anbieter bewahrt sämtliche Sicherungskopien von abgeschlossenen Produktionen für mindestens sechs Monate auf. Danach kann das Speichermedium gelöscht, oder für neue Produktionen gebraucht werden. Ansprüche auf diese Kopien bestehen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die aufgenommenen Audiodateien, nach Abschluss der Produktion, auf einer externen Festplatte zu erwerben, um sie selber zu archivieren.
(2) Der Anbieter räumt sich das Recht ein, von jedem Material, das beim Anbieter aufgenommen wurde, eine Sicherungskopie herzustellen und diese auch als Referenz zu benutzen.
§ 14 Vermittelnde Tätigkeiten und Fremdleistungen
(1) Vermittelnde Tätigkeitenwie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- oder Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern, Studomusikern und Darstellern (etc.) erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Kunden, auch wenn hierauf von Seiten des Anbieters nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung und Gewähr.
(2) Sind im Zuge einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, so ist der Anbieter grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.
§ 15 Versand
(1) Verpackung, Versand und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
§ 16 Widerrufsrecht
(1) Sofern der Anbieter Leistungen für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in dem Bereich der Freizeitgestaltung erbringt und sich bei Vertragsschluss verpflichtet, die Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, handelt es sich gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht um einen Fernabsatzvertrag mit der Folge, dass dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht. Der Anbieter bittet insoweit um Verständnis.
(2) Für sonstige Leistungen des Anbieter folgendes: Schließt der Kunde mit dem Anbieter ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke ab, der weder seiner gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB), steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu:
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht für sonstige Leistungen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs.1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
OIS - Ostbayerischer Intermedia Service e. K.
Buchenstraße 11
94342 Straßkirchen
Deutschland
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
2. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
3. Sofern die Nichteinhaltung von Aufnahmeterminen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die nicht vom Anbieter zu vertretende Ereignisse darstellen, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Ähnliches, wird die Buchung in einen Gutschein umgewandelt. Dieser ist zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres ab der Verschiebung, einzulösen.
§ 17 Schlußvorschriften
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
(2) Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Für die Einhaltung der Textform ist die Form der E-Mail nicht ausreichend.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Straubing, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.